Überforderung des Personals
Nach Auffassung des Betriebsrats sind die personellen Voraussetzungen für eine Basisnotfallversorgung nicht gegeben (gefordert wird u. a. die Beschäftigung von Pflegepersonal mit der Zusatzqualifikation „Notfallpflege“). Aktuell werden im Bereich der Notaufnahme hauptsächlich medizinische Fachangestellte (MFA) beschäftigt. Der Betriebsrat sieht hier ggf. eine Überforderung des Personals bei der Zuweisung von Notfällen und damit eine Gefährdung der Gesundheit und der Arbeitssicherheit.